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   OVG Niedersachsen, 23.05.2013 - 10 LB 133/10   

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OVG Niedersachsen, 23.05.2013 - 10 LB 133/10 (https://dejure.org/2013,11373)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.2013 - 10 LB 133/10 (https://dejure.org/2013,11373)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 10 LB 133/10 (https://dejure.org/2013,11373)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 19 VO 796/2004/EG; Art. 50 Abs. 3 VO 796/2004/EG
    Hinzuzählen einer nicht angemeldeten Fläche zur ermittelten Fläche i.S.d. Art. 50 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 796/2004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzuzählen einer nicht angemeldeten Fläche zur ermittelten Fläche i.S.d. Art. 50 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 796/2004

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hinzuzählen einer nicht angemeldeten Fläche zur ermittelten Fläche i.S.d. Art. 50 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 796/2004

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08

    Landwirtschaft; Flächenzahlungen; Unregelmäßigkeit; offensichtlicher Fehler;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2013 - 10 LB 133/10
    Nach der insoweit übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 12 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 (BVerwG, Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 10 = RdL 2010, 162) setzt die Annahme eines offensichtlichen Irrtums voraus, dass der Fehler für jeden mit der Sache vertrauten Betrachter ohne weiteres erkennbar ist (BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2012 - BVerwG 3 B 81.11 -, NL-BzAR 2012, 165).

    Ein Irrtum ist offensichtlich, wenn er sich unmittelbar aus dem Antrag, aus dem Zusammenhang der Erklärung, aus den Vorgängen bei seiner Abgabe oder aus anderen objektiven Umständen, die mit diesem Vorgang in Verbindung stehen, auch für jeden Dritten ohne Weiteres zweifelsfrei ergibt (BVerwG, Urteile vom 27. September 2012 - BVerwG 3 C 19.11 -, juris und vom 26. August 2009, a.a.O.; Beschlüsse vom 29. Februar 2012, a.a.O. und vom 3. September 2012 - BVerwG 3 B 9.12 -, juris).

    Die Annahme eines offensichtlichen Irrtums setzt darüber hinaus voraus, dass der Antragsteller gutgläubig gehandelt hat, so dass der Verdacht eines Betrugs oder einer Unredlichkeit ausgeschlossen ist; hierzu bedarf es einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BVerwG, Urteile vom 27. September 2012 und vom 26. August 2009, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2007 - 10 LA 69/05

    Geltendmachung der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2013 - 10 LB 133/10
    Auch habe er - wie sich aus einem Senatsbeschluss vom 26. Juni 2007 (10 LA 69/05) ergebe - ohne Schuld i.S.d. Art. 68 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 796/2004 gehandelt.

    Der Senatsbeschluss im Verfahren 10 LA 69/05 beschränke sich auf einen speziellen Sachverhalt.

    Kann der Antragsteller aus dem Verhalten der Beklagten nicht zweifelsfrei erkennen, dass ihre Erklärungen und Hinweise nicht auch für die Bewilligungsstelle abgegeben werden, kann ihm im Regelfall ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgehalten werden (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2007 - 10 LA 69/05 -, AUR 2007, 423).

  • EuGH, 16.05.2002 - C-63/00

    Schilling und Nehring

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2013 - 10 LB 133/10
    Nach den Regelungen zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem im Bereich der Agrarförderung gehört es zu den Pflichten eines Beihilfeempfängers, aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitzuwirken und dass die von ihm beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Mai 2002 - C-63/00 [ Schilling und Nehring ] -, Slg. 2002, S. 1-4483, vom 28. November 2002 -C-417/00 [ Agrargenossenschaft Pretzsch ] -, Slg. 2002, S. 1-11053, und vom 4. Oktober 2007 - C-375/05 [ Geuting ] -, Slg. 2007, S. 1-7983).

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die nationalen Behörden nicht verpflichtet sind, durch Kontrollen sämtliche Angaben in den eingereichten Beihilfeanträgen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und die Antragsteller auf mögliche Unregelmäßigkeiten hinzuweisen (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Mai 2002, a.a.O. und vom 28. November 2002, a.a.O.).

  • EuGH, 28.11.2002 - C-417/00

    Agrargenossenschaft Pretzsch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2013 - 10 LB 133/10
    Nach den Regelungen zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem im Bereich der Agrarförderung gehört es zu den Pflichten eines Beihilfeempfängers, aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitzuwirken und dass die von ihm beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Mai 2002 - C-63/00 [ Schilling und Nehring ] -, Slg. 2002, S. 1-4483, vom 28. November 2002 -C-417/00 [ Agrargenossenschaft Pretzsch ] -, Slg. 2002, S. 1-11053, und vom 4. Oktober 2007 - C-375/05 [ Geuting ] -, Slg. 2007, S. 1-7983).

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die nationalen Behörden nicht verpflichtet sind, durch Kontrollen sämtliche Angaben in den eingereichten Beihilfeanträgen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und die Antragsteller auf mögliche Unregelmäßigkeiten hinzuweisen (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Mai 2002, a.a.O. und vom 28. November 2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.02.2012 - 3 B 81.11

    Milchreferenzmenge; Antrag auf betriebsindividuellen Beitrag; offensichtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2013 - 10 LB 133/10
    Nach der insoweit übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 12 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 (BVerwG, Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 10 = RdL 2010, 162) setzt die Annahme eines offensichtlichen Irrtums voraus, dass der Fehler für jeden mit der Sache vertrauten Betrachter ohne weiteres erkennbar ist (BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2012 - BVerwG 3 B 81.11 -, NL-BzAR 2012, 165).

    Ein Irrtum ist offensichtlich, wenn er sich unmittelbar aus dem Antrag, aus dem Zusammenhang der Erklärung, aus den Vorgängen bei seiner Abgabe oder aus anderen objektiven Umständen, die mit diesem Vorgang in Verbindung stehen, auch für jeden Dritten ohne Weiteres zweifelsfrei ergibt (BVerwG, Urteile vom 27. September 2012 - BVerwG 3 C 19.11 -, juris und vom 26. August 2009, a.a.O.; Beschlüsse vom 29. Februar 2012, a.a.O. und vom 3. September 2012 - BVerwG 3 B 9.12 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 162/10

    Pflicht der Subventionsbehörden zur gezielten Suche nach etwaigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2013 - 10 LB 133/10
    Neben dem Vorsatz steht u.a. grobe Fahrlässigkeit dem guten Glauben - jedenfalls regelmäßig - entgegen (BVerwG, Beschluss vom 3. September 2012, a.a.O. unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - C-354/95 [ National Farmers" Union u.a. ] -, Slg. 1997, S. 1-4590; Senatsurteile vom 5. Juli 2011 - 10 LB 162/10 -, AUR 2012, 190 und - 10 LB 172/10 -, AUR 2012, 377 und vom 18. Dezember 2012 - 10 LB 171/10 -, juris).

    Wenn ein Antragsteller dies unterlässt und (allein auf Richtigkeit der Eintragungen seines Beraters vertrauend) auf eine Endkontrolle des ausgefüllten Antragsvordrucks verzichtet, so verletzt er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten in besonders schwerem Maße; ihm selbst ist dann eine grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 2011 - 10 LB 162/10 -, a.a.O.; vom 13. März 2012 - 10 LB 96/10 -, juris; vom 18. Dezember 2012, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2012 - 10 LB 191/11 -, juris).

  • BVerwG, 03.09.2012 - 3 B 9.12

    Unregelmäßigkeit bei Antrag auf Gewährung von Rinderprämien; offensichtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2013 - 10 LB 133/10
    Ein Irrtum ist offensichtlich, wenn er sich unmittelbar aus dem Antrag, aus dem Zusammenhang der Erklärung, aus den Vorgängen bei seiner Abgabe oder aus anderen objektiven Umständen, die mit diesem Vorgang in Verbindung stehen, auch für jeden Dritten ohne Weiteres zweifelsfrei ergibt (BVerwG, Urteile vom 27. September 2012 - BVerwG 3 C 19.11 -, juris und vom 26. August 2009, a.a.O.; Beschlüsse vom 29. Februar 2012, a.a.O. und vom 3. September 2012 - BVerwG 3 B 9.12 -, juris).

    Neben dem Vorsatz steht u.a. grobe Fahrlässigkeit dem guten Glauben - jedenfalls regelmäßig - entgegen (BVerwG, Beschluss vom 3. September 2012, a.a.O. unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - C-354/95 [ National Farmers" Union u.a. ] -, Slg. 1997, S. 1-4590; Senatsurteile vom 5. Juli 2011 - 10 LB 162/10 -, AUR 2012, 190 und - 10 LB 172/10 -, AUR 2012, 377 und vom 18. Dezember 2012 - 10 LB 171/10 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 10 LB 96/10

    Vorliegen eines gesonderten Antrags für die Erteilung von OGS-Genehmigungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2013 - 10 LB 133/10
    43 Denn das Verschulden einer Hilfsperson hat ein Antragsteller im Antragsverfahren grundsätzlich wie ein eigenes Verschulden zu vertreten (Senatsurteil vom 13. März 2012 - 10 LB 96/10 -, NordÖR 2012, 261; Senatsbeschluss vom 15. August 2012 - 10 LA 158/11 -, NdsVBl 2011, 143).

    Wenn ein Antragsteller dies unterlässt und (allein auf Richtigkeit der Eintragungen seines Beraters vertrauend) auf eine Endkontrolle des ausgefüllten Antragsvordrucks verzichtet, so verletzt er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten in besonders schwerem Maße; ihm selbst ist dann eine grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 2011 - 10 LB 162/10 -, a.a.O.; vom 13. März 2012 - 10 LB 96/10 -, juris; vom 18. Dezember 2012, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2012 - 10 LB 191/11 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2012 - 10 LB 191/11

    Anforderungen an die Anerkennung eines offensichtlichen Irrtums im Sinne des Art.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2013 - 10 LB 133/10
    Wenn ein Antragsteller dies unterlässt und (allein auf Richtigkeit der Eintragungen seines Beraters vertrauend) auf eine Endkontrolle des ausgefüllten Antragsvordrucks verzichtet, so verletzt er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten in besonders schwerem Maße; ihm selbst ist dann eine grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 2011 - 10 LB 162/10 -, a.a.O.; vom 13. März 2012 - 10 LB 96/10 -, juris; vom 18. Dezember 2012, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2012 - 10 LB 191/11 -, juris).

    Die Verwaltungskontrolle zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten steht nicht mehr in Verbindung zur Antragstellung durch den Kläger selbst (Senatsurteil vom 18. Dezember 2012, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2012, a.a.O.).

  • EuGH, 05.06.2012 - C-489/10

    Der Ausschluss eines Betriebsinhabers von der Gewährung von Agrarbeihilfen wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2013 - 10 LB 133/10
    Eine Beihilfe darf nur gewährt werden, wenn ihr Empfänger "volle Gewähr für Redlichkeit und Zuverlässigkeit" bietet; in diesem Zusammenhang stellt eine Sanktion, die bei Nichtbeachtung dieser Anforderungen verhängt wird, eine spezifische Handhabung für die Verwaltung dar, die Bestandteil der Beihilferegelung ist und dazu dient, die ordnungsgemäße Verwaltung der öffentlichen Mittel der Union sicherzustellen (EuGH, Urteil der Großen Kammer vom 5. Juni 2012 - C-489/10 [ Bonda ] -, ABl.
  • EuGH, 17.07.1997 - C-354/95

    'Farmers'' Union u.a.'

  • EuGH, 04.10.2007 - C-375/05

    Geuting - Rindfleisch - Prämie für die Erhaltung des Mutterkuhbestands

  • BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 19.11

    Landwirtschaft; Beihilfen; Schlachtprämie; Sonderprämie für männliche Rinder;

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10

    Analoge Anwendbarkeit von Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 auf Anträge hinsichtlich

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2012 - 10 LB 171/10

    Anforderungen eines offensichtlichen Irrtums i.R.d. Rückforderung einer gewährten

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 37/06

    Herausnahme einer Fläche aus der landwirtschaftlichen Erzeugung als maßgebliches

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2013 - 3 B 7.13

    Agrarsubventionen; Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete; Falschangaben;

    Offensichtlichkeit erfordert, dass der Fehler für jeden mit der Sache vertrauten Betrachter ohne weiteres erkennbar ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Mai 2013 - 10 LB 133/10 -, juris, Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 06.02.2019 - 10 LB 52/15

    Beihilfefähige Fläche, förderungsfähige Fläche, Produktionsfläche;

    Hierzu bedarf es einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (Senatsurteil vom 23.05.2013 - 10 LB 133/10 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 33, insbesondere unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 27.09.2012 - 3 C 19.11 -, juris Rn. 25 f.).
  • VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 3 K 15.10

    Sonderbeihilfe bzw. Zusatzprämie für Erzeuger mit Betriebssitz im benachteiligten

    Danach liegt ein offensichtlicher Irrtum i.S.v. Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001 vor, wenn sich die Unrichtigkeit der Angabe im Antrag aus dem Zusammenhang der Erklärung oder aus den Vorgängen bei ihrer Abgabe auch für jeden Dritten ohne weiteres zweifelsfrei ergibt und wenn der Antragsteller in gutem Glauben gehandelt hat (vgl. BVerwG, B.v. 29.2.2012 - 3 B 81/11 - NL-BzAR 2012, 165; U.v. 26.8.2009 a.a.O., im zugrundeliegenden Fall konnte die Unrichtigkeit der Angaben nur im Wege des Abgleichs mit dem Datenbestand des Katasteramtes festgestellt werden; NdsOVG, U.v. 23.5.2013 - 10 LB 133/10 - RdL 2013, 312).
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